Hygiene im Erste-Hilfe-Kurs: Worauf eine seriöse Erste-Hilfe-Schule achten muss

Veröffentlicht am 24. August 2026 um 14:27

Wer einen Erste-Hilfe-Kurs bucht, denkt selten aktiv über Hygiene nach. Man geht davon aus, dass die Übungspuppe sauber ist und das Verbandmaterial neu. Genau diese unausgesprochene Erwartung ist aber ein blinder Fleck, und ein Punkt, an dem sich seriöse Ausbildungsstellen von Billig-Anbietern unterscheiden lassen, auch wenn kaum jemand explizit danach fragt.

Warum Hygiene im Erste-Hilfe-Kurs überhaupt ein Thema ist

Bei den praktischen Übungen im Kurs, insbesondere bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung mit Beatmung, kommen Teilnehmende in direkten Kontakt mit Übungsphantomen: Mund, Nase, Gesichtsfläche, Hände. Diese Übungsgeräte werden im Laufe eines Kurstages von mehreren Personen genutzt. Ohne konsequentes Hygienemanagement entsteht dabei ein reales, wenn auch im Einzelfall geringes Übertragungsrisiko für Krankheitserreger.

Aus diesem Grund ist Hygiene in der Erste-Hilfe-Ausbildung keine freiwillige Zusatzleistung, sondern gesetzlich verankert. Der DGUV Grundsatz 304-001, der die Ermächtigung von Ausbildungsstellen für die Erste Hilfe regelt, verpflichtet jede zugelassene Stelle zu einem eigenen Hygienemanagement, inklusive eines dokumentierten Hygieneplans.

Was eine ermächtigte Ausbildungsstelle konkret leisten muss

Die Anforderungen sind detaillierter, als die meisten Kursteilnehmenden ahnen:

Desinfektionsmittel. Es dürfen nur Desinfektionsmittel eingesetzt werden, die nachweislich bakterizide, fungizide und begrenzt viruzide Wirkung besitzen.

Dokumentierte Rückverfolgbarkeit. Jede Desinfektion muss in einem Desinfektionsprotokoll erfasst werden. Bei den Gesichtsteilen der Übungsphantome kommt zusätzlich eine Chargenkennzeichnung zum Einsatz, damit sich jede Desinfektionsmaßnahme im Nachhinein zurückverfolgen lässt.

Ausreichende Anzahl an Übungsgeräten. Für die verpflichtende Teilnehmerübung “Wiederbelebung inkl. Beatmung” müssen mindestens zwei Übungsgeräte pro Lehrgang vorgehalten werden, nicht zuletzt, damit Desinfektionszeiten eingehalten werden können, ohne den Kursablauf zu verzögern.

Keine Wiederverwendung von Verbandmaterial. Einmal verwendetes Verbandmaterial darf im Kurs kein zweites Mal eingesetzt werden. Lediglich unbenutzte Übungssets mit abgelaufenem Verfallsdatum sind für Trainingszwecke zulässig.

Räumliche Mindestanforderungen. Der Kursraum muss mindestens 50 m² Grundfläche aufweisen und den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung entsprechen, auch das ist Teil eines hygienisch und organisatorisch sauber durchgeführten Kurses.

Lehrkräfte sind eingewiesen. Der Hygieneplan ist keine Formalie in der Schublade: Lehrkräfte müssen aktiv in den Plan eingewiesen sein, und die Einhaltung ist verpflichtend, nicht optional.

Was das für Teilnehmende und Unternehmen bedeutet

Für Privatpersonen ist das zunächst ein Sicherheitsthema: Wer an einer Übungspuppe übt, sollte darauf vertrauen können, dass diese zwischen den Nutzungen fachgerecht aufbereitet wurde, inklusive Wechsel der Beatmungslunge und Desinfektion der Gesichtsfläche nach jeder Übungseinheit.

Für Unternehmen, die betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildungen buchen, ist Hygienemanagement zusätzlich ein Haftungsthema. Wählt ein Unternehmen eine Ausbildungsstelle, die diese Standards nicht konsequent einhält, betrifft das nicht nur die Qualität der Ausbildung, sondern im Zweifel auch die Frage, ob die gebuchte Schulung überhaupt den Anforderungen der ermächtigten Stellen entspricht.

Woran man eine hygienisch sauber arbeitende Erste-Hilfe-Schule erkennt

  • Jeder Teilnehmende erhält für Übungen mit gemeinsam genutzten Phantomen eine eigene Beatmungslunge bzw. einen eigenen Gesichtsschutz.
  • Verbandmaterial wirkt erkennbar unbenutzt und wird nach der Übung fachgerecht entsorgt.
  • Auf Nachfrage kann die Ausbildungsstelle Auskunft über ihr Hygienekonzept geben, ein gutes Zeichen ist, wenn diese Frage nicht überrascht, sondern selbstverständlich beantwortet wird.
  • Übungsphantome werden sichtbar zwischen Übungseinheiten gereinigt, nicht nur “bei Bedarf”.

 

Fazit

Hygiene im Erste-Hilfe-Kurs ist kein Marketingversprechen, sondern eine gesetzlich geregelte Grundvoraussetzung für die Ermächtigung einer Ausbildungsstelle. Der Unterschied zwischen Anbietern zeigt sich nicht darin, ob ein Hygieneplan existiert, das ist Pflicht, sondern darin, wie konsequent er im Kursalltag tatsächlich gelebt wird.

Quellen: - DGUV Grundsatz 304-001, “Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe”, Abschnitt 2.3 und Anlage 2 zu § 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 - DGUV, FB Erste Hilfe, Fragen und Antworten für Ausbildungsstellen - Verbund für Angewandte Hygiene e. V. (VAH-Liste)

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare.