Home-Office und hybrides Arbeiten: Wer ist dort eigentlich Ersthelfer?

Veröffentlicht am 17. August 2026 um 14:27

Immer mehr Unternehmen arbeiten hybrid. Montags und freitags dünn besetzte Büros, dienstags bis donnerstags volle Belegschaft, dazwischen Mitarbeitende, die dauerhaft von zu Hause arbeiten. Für die Erste-Hilfe-Organisation eines Betriebs wirft das eine Frage auf, die viele Arbeitgeber bislang nicht beantwortet haben: Wer übernimmt die Ersthelferrolle, wenn ein Großteil der Belegschaft gar nicht vor Ort ist, und was gilt eigentlich für den Einzelnen im Home-Office?

Die gute Nachricht zuerst: Die Ersthelferpflicht bezieht sich auf Anwesenheit

Die DGUV stellt hierzu klar: Die Zahl der notwendigen Ersthelfenden richtet sich nach der Zahl der tatsächlich anwesenden Beschäftigten, nicht nach der Gesamtzahl der Mitarbeitenden im Unternehmen. Arbeiten an einem bestimmten Tag viele Beschäftigte im Home-Office, sinkt entsprechend auch die Zahl der im Betrieb erforderlichen Ersthelfer für diesen Tag. Für einzelne Mitarbeitende, die allein im Home-Office arbeiten, entfällt die klassische Ersthelferpflicht des Arbeitgebers sogar vollständig, da diese erst ab zwei gleichzeitig anwesenden Versicherten greift. Im Home-Office reicht es aus, dass die Person selbst in der Lage ist, per Telefon einen Notruf abzusetzen.

Die Herausforderung, die daraus entsteht

So einfach diese Regelung auf dem Papier klingt, so unpraktisch wird sie in der betrieblichen Realität. Wenn die Anzahl der Ersthelfer tageweise mit der Home-Office-Quote schwankt, braucht es eine Methode, um zu wissen, wie viele Personen an einem bestimmten Tag tatsächlich im Büro sind, und ob unter ihnen genügend ausgebildete Ersthelfer sind. Ein Unternehmen, das seine Ersthelferzahl ausschließlich auf Basis der Gesamtbelegschaft plant, läuft Gefahr, an stark Home-Office-geprägten Tagen ungenügend abgesichert zu sein, weil zufällig genau die ausgebildeten Ersthelfer an diesem Tag von zu Hause arbeiten.

Praktische Lösungsansätze

Feste Präsenzgruppen priorisiert ausbilden. Mitarbeitende, die regelmäßig vor Ort sind, etwa am Empfang, im Wachdienst, in der Kantine oder im IT-Support, eignen sich besonders gut als verlässliche Ersthelfer-Basis, weil sie unabhängig vom individuellen Home-Office-Rhythmus der übrigen Belegschaft präsent sind.

Anwesenheit strukturiert erfassen. Größere Betriebe nutzen zunehmend digitale Lösungen oder einfache Anmeldesysteme, um die tatsächliche Präsenz von Ersthelfern im Betrieb sichtbar zu machen, statt sich auf Zufall zu verlassen.

Reserve statt Punktlandung. Auch hier gilt derselbe Grundsatz wie im Schichtbetrieb: Wer nur exakt die Mindestquote ausbildet, hat an Tagen mit hoher Home-Office-Quote schnell eine Lücke. Eine großzügigere Ausbildungsquote federt das ab.

Auf Notfallalarmierung nicht allein verlassen. Apps zur Alarmierung von Ersthelfern aus der Umgebung können ergänzend sinnvoll sein, ersetzen aber nicht die eigentliche innerbetriebliche Organisation der Ersten Hilfe.

Was das für einzelne Beschäftigte im Home-Office bedeutet

Wer allein zu Hause arbeitet, trägt selbst die Verantwortung, im eigenen Notfall handlungsfähig zu bleiben, etwa durch ein griffbereites Telefon und das Wissen um die eigene Adresse für den Notruf. Für Unternehmen, die Wert auf eine durchgängige Fürsorgepflicht legen, kann es dennoch sinnvoll sein, auch Home-Office-Mitarbeitende in Erste-Hilfe-Grundlagen zu schulen, nicht weil es gesetzlich für den Einzelplatz gefordert ist, sondern weil diese Kenntnisse auch im privaten Umfeld und bei gelegentlicher Büropräsenz wirken.

Fazit

Die Ersthelferpflicht im Home-Office ist gesetzlich klarer geregelt, als viele Unternehmen annehmen, sie folgt der tatsächlichen Anwesenheit, nicht der Kopfzahl der Belegschaft. Die eigentliche Herausforderung liegt nicht in der Rechtslage, sondern in der praktischen Organisation: Wer weiß an welchem Tag, wie viele Ersthelfer tatsächlich im Haus sind?

Quellen: - DGUV Pressemitteilung zu Ersthelfern und mobiler Arbeit - DGUV, Fachbereich AKTUELL: “Erste Hilfe bei flexiblen Arbeitsformen und Arbeitszeiten” - DGUV Vorschrift 1, § 26

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare.