Erste-Hilfe-Ausbildung oder Fortbildung?

Veröffentlicht am 26. Oktober 2026 um 12:09

Warum die Wiederholung der Grundausbildung meistens die bessere Wahl ist

Viele Unternehmen gehen automatisch davon aus, dass ein Ersthelfer nach zwei Jahren zwingend eine eigenständige Fortbildung besuchen muss, getrennt organisiert von der Grundausbildung neuer Kollegen. Das ist rechtlich zwar der Regelfall, aber keineswegs die einzige zulässige Option, und in der Praxis oft nicht einmal die sinnvollste.

Was der Gesetzgeber formal unterscheidet

  • §  26 Absatz 2 und 3 der DGUV Vorschrift 1 unterscheiden tatsächlich zwei Lehrgangsarten: die Erste-Hilfe-Ausbildung für neue Ersthelfer und die Erste-Hilfe-Fortbildung, die in der Regel alle zwei Jahre besucht werden muss. Beide Lehrgänge umfassen nach aktuellem Stand jeweils neun Unterrichtseinheiten und müssen bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert werden. Inhaltlich baut die Fortbildung auf der Grundausbildung auf und fokussiert sich auf die Sicherung bereits erworbener Kompetenzen, ergänzt um aktuelle fachliche Entwicklungen.

Der entscheidende Punkt: Die DGUV erlaubt die Ausbildung als Ersatz

Die Antwort darauf kommt direkt von der DGUV selbst. In den offiziellen FAQ des Fachbereichs Erste Hilfe wird ausdrücklich klargestellt: Der zeitliche Umfang einer neuen Grundausbildung ist identisch mit dem der Fortbildung, nämlich neun Unterrichtseinheiten. In Zweifelsfällen können Ersthelfende deshalb ohne jeden Zeitverlust und ohne Nachteil statt zu einer Fortbildung auch zu einer regulären Ausbildung angemeldet werden.

Das bedeutet konkret: Wer unsicher ist, ob die Kenntnisse eines Ersthelfers für eine Fortbildung noch ausreichen, kann ihn nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist ganz offiziell erneut zur vollständigen Ausbildung anmelden. Auch eine Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle erfüllt die Anforderungen an betriebliche Ersthelfer.

Warum das aus Sicht der Praxis sogar die bessere Wahl ist

Genau hier setzt eine Beobachtung an, die viele Ausbilder aus der Praxis kennen, und die Forschung zum sogenannten Skill Fade stützt sie deutlich. Eine Übersichtsarbeit des American Red Cross (ACFASP, 2009) kommt zu dem Ergebnis, dass der überwiegende Teil des Verfalls von Wiederbelebungsfertigkeiten bereits im ersten Jahr nach der Ausbildung eintritt, und fand keinen Beleg dafür, dass diese Fertigkeiten nach zwei Jahren noch ausreichend beherrscht werden. Aus der Kurspraxis kennen viele Ausbilder dasselbe Bild bei Druckverband und Seitenlage.

Meine Einschätzung: Eine Fortbildung ist konzeptionell darauf ausgelegt, auf vorhandenem Wissen aufzubauen und dieses zu vertiefen. Genau diese Grundvoraussetzung ist nicht mehr gegeben, wenn die Basis selbst nicht mehr sicher beherrscht wird. In diesem Fall ist es fachlich naheliegender, noch einmal von vorne bei den Grundlagen zu beginnen, statt auf einer bereits erodierten Wissensbasis aufzubauen, die in der Fortbildung inhaltlich vorausgesetzt wird.

Der organisatorische Vorteil für Unternehmen

Neben dem fachlichen Argument gibt es einen klaren praktischen Vorteil für die betriebliche Organisation: Wer grundsätzlich alle Ersthelfer, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer letzten Schulung, in denselben Kurstyp schickt, muss die Belegschaft nicht mehr in zwei Gruppen aufteilen und unterschiedlichen Kursterminen zuordnen. Das vereinfacht die Personalplanung erheblich, besonders in Betrieben mit häufigem Personalwechsel oder unregelmäßigen Schulungszeitpunkten, bei denen ohnehin nie alle Ersthelfer exakt zeitgleich zur Fortbildung anstehen.

Wo eine echte Fortbildung trotzdem ihren Platz hat

Fairerweise gehört zur vollständigen Betrachtung auch die andere Seite. Für Ersthelfer, die ihre Kenntnisse nachweislich aktiv anwenden oder regelmäßig zwischendurch auffrischen, etwa durch zusätzliche innerbetriebliche Übungseinheiten, kann eine klassische Fortbildung sinnvoll sein, weil sie gezielt neue fachliche Entwicklungen vermittelt, ohne die komplette Grundausbildung zu wiederholen. Die Fortbildung ist also nicht grundsätzlich überflüssig, sie setzt lediglich eine Voraussetzung voraus, die in der Praxis nach zwei Jahren ohne Wiederholung häufig nicht mehr gegeben ist.

Fazit

Die DGUV weist ausdrücklich darauf hin, dass Ersthelfer in Zweifelsfällen ohne Zeitverlust statt zur Fortbildung erneut zur Ausbildung angemeldet werden können. Angesichts der gut belegten Fertigkeitsverluste bei der Wiederbelebung ist das aus meiner Sicht in vielen Fällen fachlich die tragfähigere Lösung, und sie macht die betriebliche Organisation der Ersten Hilfe nebenbei spürbar einfacher.

Quellen: - DGUV Fachbereich Erste Hilfe, FAQ (dguv.de/fb-erstehilfe/faq), Tipp zur Neu-Ausbildung statt Fortbildung - American Red Cross ACFASP, Scientific Review „CPR Skill Retention“ (2009) - § 26 Abs. 2 und 3, DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention” - DGUV, “Revision der Erste Hilfe Aus- und Fortbildung” (Stand 24.03.2015) - DGUV Information 204-022, “Erste Hilfe im Betrieb”, Ziffer 6.6 Fortbildung

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