# Wie viele Ersthelfer braucht mein Unternehmen? Der komplette Guide 2026
Du fragst dich, wie viele betriebliche Ersthelfer dein Unternehmen eigentlich haben muss? Keine Sorge, du bist nicht allein – diese Frage stellen sich viele Arbeitgeber. Die gute Nachricht: Die Antwort ist gar nicht so kompliziert, wie sie auf den ersten Blick erscheint. Lass uns das Ganze gemeinsam durchgehen.
## Die Faustregel: So viele Ersthelfer brauchst du
Die Anzahl der benötigten Ersthelfer hängt von der Größe und Art deines Betriebs ab. Hier die grundlegenden Regeln nach DGUV Vorschrift 1:
**Für Verwaltungs- und Handelsbetriebe:**
- 2 bis 20 anwesende Versicherte: mindestens 1 Ersthelfer
- Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten: mindestens 5% der Anwesenden
**Für sonstige Betriebe (z.B. Produktion, Handwerk, Logistik):**
- 2 bis 20 anwesende Versicherte: mindestens 1 Ersthelfer
- Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten: mindestens 10% der Anwesenden
### Was bedeutet "anwesend"?
Wichtig: Es geht um die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen, nicht um die Gesamtbelegschaft. Wenn du also 100 Mitarbeiter hast, aber durch Schichtarbeit, Außendienst oder Homeoffice nur maximal 50 gleichzeitig vor Ort sind, musst du die Berechnung auf Basis dieser 50 vornehmen. Allerdings für jede Schicht getrennt.
## Rechenbeispiele aus der Praxis
Damit es konkreter wird, hier ein paar Beispiele aus Unternehmen:
**Beispiel 1: Mittelständisches Produktionsunternehmen in Neuwied**
- 80 Mitarbeiter in der Produktion (immer alle anwesend)
- Kategorie: Sonstiger Betrieb → 10% erforderlich
- **Mindestens 8 Ersthelfer nötig**
**Beispiel 2: IT-Dienstleister in Bonn**
- 120 Mitarbeiter gesamt, 60 im Homeoffice-Modell
- Maximal 60 gleichzeitig im Büro
- Kategorie: Verwaltungsbetrieb → 5% erforderlich
- **Mindestens 3 Ersthelfer nötig**
**Beispiel 3: Logistikunternehmen bei Koblenz**
- 45 Mitarbeiter in Schichten (max. 30 pro Schicht)
- Kategorie: Sonstiger Betrieb → 10% erforderlich
- **Mindestens 3 Ersthelfer pro Schicht = insgesamt 6-9 ausgebildete Ersthelfer**
## Die oft übersehenen Fallstricke
### 1. Urlaub, Krankheit und Außeneinsätze
Plane immer einen Puffer ein! Wenn du genau die Mindestanzahl an Ersthelfern hast und zwei davon sind krank oder im Urlaub, unterschreitest du die Vorgabe. Meine Empfehlung: Rechne mindestens 20-30% mehr Ersthelfer ein.
### 2. Mehrere Standorte oder Schichten
Jede Schicht und jeder Standort muss für sich genommen ausreichend Ersthelfer haben. Du kannst nicht argumentieren, dass in der Nachtschicht ja weniger los ist.
### 3. Baustellen und mobile Teams
Auch auf Baustellen und bei mobilen Einsätzen müssen Ersthelfer dabei sein. Gerade im Baugewerbe wird das oft vergessen.
## Mischbetriebe: Was gilt bei dir?
Viele Unternehmen haben sowohl Verwaltung als auch Produktion. Wie rechnest du dann? Die Lösung ist einfacher als gedacht: Du betrachtest die Bereiche getrennt.
**Beispiel: Produktionsunternehmen mit Verwaltung**
- Verwaltung: 30 Mitarbeiter → 5% = 2 Ersthelfer
- Produktion: 70 Mitarbeiter → 10% = 7 Ersthelfer
- **Gesamt: mindestens 9 Ersthelfer**
Alternativ kannst du es dir auch einfach machen und die höhere Quote (10%) für alle nehmen – dann bist du definitiv auf der sicheren Seite.
## Besondere Gefährdungen: Wann brauchst du mehr?
In manchen Situationen reicht die Mindestanzahl nicht aus. Du solltest mehr Ersthelfer einplanen bei:
- Arbeiten mit erhöhtem Unfallrisiko (Maschinen, Chemikalien, Höhenarbeit)
- Großen, weitläufigen Betriebsgeländen
- Hoher Lärmbelastung (Ersthelfer sind schwer zu erreichen)
- Alleinarbeit oder isolierten Arbeitsplätzen
- Publikumsverkehr (auch Besucher können Hilfe brauchen)
## Was passiert, wenn du zu wenig Ersthelfer hast?
Mal ehrlich: Im Notfall kann es Leben retten, genügend ausgebildete Ersthelfer im Betrieb zu haben. Aber es gibt auch rechtliche Konsequenzen:
- Die Berufsgenossenschaft kann bei Kontrollen Bußgelder verhängen
- Im Schadensfall haftest du als Arbeitgeber möglicherweise persönlich
- Deine Versicherung könnte Leistungen kürzen
- Du verstößt gegen das Arbeitsschutzgesetz
Die gute Nachricht: Die Schulung deiner Ersthelfer wird von der Berufsgenossenschaft bezahlt! Viele Unternehmen schulen die maximal von der BG bezahlte Anzahl von Ersthelfern. So entfällt oft die lästige Zusatzplanung ob jeweils genügent Ersthelfer anwesend sind.
## Deine nächsten Schritte
- **Zähle deine gleichzeitig anwesenden Mitarbeiter** (nicht die Gesamtbelegschaft)
- **Bestimme die Kategorie** deines Betriebs (Verwaltung = 5%, Sonstige = 10%)
- **Berechne die Mindestanzahl** und plane einen Puffer ein
- **Sprich Mitarbeiter an** und finde Freiwillige für die Ersthelfer-Rolle
- **Organisiere die Schulung** – am besten mit einem Partner aus der Region
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