Bußgelder vermeiden: Diese Strafen drohen ohne ausreichend Ersthelfer

Veröffentlicht am 2. Februar 2026 um 12:00

"Das mit den Ersthelfern erledige ich irgendwann mal" – diesen Satz höre ich immer wieder von Unternehmern. Versteh mich nicht falsch: Ich weiß, dass du als Geschäftsführer tausend Dinge gleichzeitig jonglierst. Aber bei diesem Thema solltest du nicht zögern. Warum? Weil fehlende oder falsch ausgebildete Ersthelfer nicht nur ein Sicherheitsrisiko sind, sondern auch richtig teuer werden können. Und im schlimmsten Fall landest du sogar vor Gericht. Lass uns mal ehrlich darüber sprechen, was dir wirklich droht.

 

## Die rechtliche Grundlage: Ersthelfer sind KEINE Option

 

Fangen wir mit den Basics an: Betriebliche Ersthelfer sind in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Das regeln gleich mehrere Gesetze und Vorschriften:

 

- **§ 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)**: Hier steht schwarz auf weiß, dass du als Arbeitgeber für Erste-Hilfe-Maßnahmen sorgen musst

- **§ 26 DGUV Vorschrift 1**: Die "Grundsätze der Prävention" legen fest, wie viele Ersthelfer du brauchst

- **§ 25 DGUV Vorschrift 1**: Regelt das Thema Erste-Hilfe-Material

 

Das sind keine Empfehlungen oder Richtlinien, sondern verbindliche Vorschriften. Und Verstöße dagegen sind Ordnungswidrigkeiten – mit allen Konsequenzen.

 

## Stufe 1: Das Bußgeld – bis zu 10.000 Euro

 

Kommen wir direkt zur Sache: Wenn bei einer Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft auffällt, dass nicht genügend Ersthelfer vorhanden sind oder diese nicht ordnungsgemäß ausgebildet wurden, kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

 

**Wann genau droht das Bußgeld?**

 

Du machst dich strafbar, wenn:

- Du zu wenige Ersthelfer im Betrieb hast

- Deine Ersthelfer nicht richtig ausgebildet sind

- Die Zwei-Jahres-Frist für die Auffrischung überschritten ist

- In bestimmten Schichten oder an bestimmten Standorten keine Ersthelfer anwesend sind

- Du keine Erste-Hilfe-Ausrüstung bereithältst

 

Und hier kommt der Knackpunkt: Es spielt keine Rolle, ob du die Vorschriften bewusst oder unwissentlich verletzt hast. "Ich wusste das nicht" ist keine Verteidigung.

 

**Wie hoch fällt das Bußgeld konkret aus?**

 

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab:

- **Schwere des Verstoßes**: Fehlt ein Ersthelfer oder fehlen alle?

- **Größe des Unternehmens**: Ein Großbetrieb wird härter bestraft als ein Kleinunternehmen

- **Wiederholungstäter**: War das schon mal ein Thema bei früheren Kontrollen?

- **Gefährdungspotenzial**: In einem Produktionsbetrieb wird strenger geurteilt als im Büro

 

In der Praxis liegen die Bußgelder meist zwischen 500 und 5.000 Euro. Die 10.000 Euro sind das Maximum, aber auch 2.000-3.000 Euro tun weh – besonders wenn sie völlig vermeidbar gewesen wären.

 

## Stufe 2: Erhöhte Beitragssätze bei der Berufsgenossenschaft

 

Aber das Bußgeld ist nicht das Ende der Geschichte. Zusätzlich kann die Berufsgenossenschaft deinen Beitragssatz erhöhen, da mangelnde Ersthelfer-Versorgung ein erhöhtes betriebliches Risiko darstellt.

 

**Was bedeutet das konkret?**

 

Die Berufsgenossenschaft bewertet dein Unternehmen nach dem Grad der Arbeitssicherheit. Fehlen Ersthelfer, signalisiert das:

- Mangelhafte Arbeitsschutzorganisation

- Erhöhtes Unfallrisiko

- Geringere Priorität für Mitarbeitersicherheit

 

Die Folge: Deine BG-Beiträge steigen – und das nicht nur einmalig, sondern Jahr für Jahr, bis du die Mängel nachweislich behoben hast.

 

**Ein Rechenbeispiel:**

Angenommen, dein Unternehmen zahlt 15.000 Euro BG-Beiträge pro Jahr. Eine Erhöhung um nur 10% bedeutet 1.500 Euro Mehrkosten – jedes Jahr! Über fünf Jahre sind das 7.500 Euro. Da wird das eingesparte Geld für die Ersthelfer-Schulung plötzlich sehr teuer.

 

## Stufe 3: Strafrechtliche Konsequenzen – wenn es ernst wird

 

Jetzt wird's richtig unangenehm. Wenn tatsächlich ein Unfall passiert und jemand zu Schaden kommt, WEIL keine oder unzureichende Ersthelfer vorhanden waren, können strafrechtliche Konsequenzen drohen.

 

Trägt ein Mitarbeiter aufgrund eines fehlenden oder mangelhaft ausgebildeten Betriebsersthelfers gesundheitliche Schäden davon oder verstirbt dieser sogar, kann der verantwortliche Arbeitgeber wegen Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung angeklagt werden.

 

**Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)**

 

Wenn ein Mitarbeiter verletzt wird und die Verletzung sich verschlimmert oder bleibende Schäden entstehen, weil keine sachgerechte Erstversorgung erfolgte, liegt möglicherweise eine fahrlässige Körperverletzung vor.

 

Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe

 

**Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)**

 

Der Alptraum-Szenario: Ein Mitarbeiter erleidet einen Herzinfarkt, niemand kann reanimieren, der Rettungswagen kommt zu spät – und der Mitarbeiter verstirbt. Wenn nachweisbar ist, dass bei sachgerechter Erstversorgung durch ausgebildete Ersthelfer die Überlebenschance deutlich höher gewesen wäre, kann der Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Raum stehen.

 

Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

 

**Was bedeutet "fahrlässig"?**

 

Du musst nicht absichtlich gehandelt haben. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn du:

- Die notwendige Sorgfalt außer Acht gelassen hast

- Vorhersehbare Gefahren ignoriert hast

- Deine gesetzlichen Pflichten nicht erfüllt hast

 

Als Arbeitgeber bist du verpflichtet, für Erste Hilfe zu sorgen. Tust du das nicht und kommt jemand zu Schaden, hast du fahrlässig gehandelt.

 

## Die zivilrechtliche Haftung: Schadenersatz und Schmerzensgeld

 

Neben Bußgeldern und Strafen kann auch noch die zivilrechtliche Haftung auf dich zukommen. Wenn ein Mitarbeiter nachweisen kann, dass seine Verletzung sich wegen fehlender Ersthelfer verschlimmert hat, kann er Schadenersatz und Schmerzensgeld fordern.

 

**Mögliche Forderungen:**

- Schmerzensgeld für erlittene Schäden

- Verdienstausfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit

- Kosten für medizinische Behandlung

- Eventuell Rentenzahlungen bei Berufsunfähigkeit

 

Auch wenn hier oft Versicherungen greifen: Die Versicherung kann bei grober Fahrlässigkeit (= bewusste Missachtung der Ersthelfer-Pflicht) Regress bei dir nehmen. Du bleibst also auf einem Teil der Kosten sitzen.

 

## Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft: Wann kommen sie?

 

"Aber wird denn überhaupt kontrolliert?" – diese Frage höre ich oft. Die Antwort: Ja! Und die Kontrollen werden strenger.

 

**Anlässe für Kontrollen:**

- **Routinekontrollen**: Besonders in gefährlichen Branchen (Bau, Produktion, Chemie)

- **Anlassbezogene Kontrollen**: Nach Arbeitsunfällen prüft die BG IMMER die Erste-Hilfe-Organisation

- **Beschwerden**: Wenn Mitarbeiter sich bei der BG beschweren

- **Stichproben**: Vor allem bei Betrieben, die länger nicht überprüft wurden

 

**Was wird genau geprüft?**

- Anzahl der Ersthelfer und deren Ausbildungsstatus

- Gültigkeit der Erste-Hilfe-Bescheinigungen (nicht älter als 2 Jahre)

- Erste-Hilfe-Material (vollständig, nicht abgelaufen, leicht zugänglich)

- Aushang mit Namen der Ersthelfer

- Dokumentation der Unfälle im Verbandbuch

 

Die Prüfer sind erfahren und wissen genau, worauf sie achten müssen. Und sie haben rechtlich das Recht, unangemeldet zu kommen und die Betriebsstätte zu besichtigen.

 

## Besondere Risikosituationen: Hier wird's kritisch

 

Es gibt Situationen, in denen das Risiko für Bußgelder und Strafen besonders hoch ist:

 

**1. Urlaubszeit und Krankheitswellen**

 

Auch in der Urlaubszeit oder bei Krankheit hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Ersthelfer in vorgeschriebener Zahl anwesend sind. "Unser Ersthelfer ist im Urlaub" ist keine Entschuldigung. Du musst sicherstellen, dass IMMER genug Ersthelfer da sind – notfalls durch Vertretungsregelungen.

 

**2. Schichtbetrieb**

 

Jede Schicht muss für sich genommen ausreichend Ersthelfer haben. Du kannst nicht argumentieren, dass insgesamt genug Ersthelfer ausgebildet sind, wenn in der Nachtschicht niemand da ist.

 

**3. Baustellen und Außeneinsätze**

 

Auch bei außerbetrieblichen Arbeiten, auf Baustellen oder bei mobilen Teams müssen Ersthelfer dabei sein. Das wird häufig vergessen!

 

**4. Abgelaufene Bescheinigungen**

 

Die Zwei-Jahres-Frist läuft ab? Dann ist dein Mitarbeiter KEIN gültiger Ersthelfer mehr – auch wenn er vor drei Jahren den Kurs gemacht hat. Bei Kontrollen zählt nur: Ist die Bescheinigung noch gültig?

 

## Was kostet es wirklich, alles richtig zu machen?

 

Jetzt lass uns mal gegenrechnen. Was kostet es dich, die Ersthelfer-Pflicht ordnungsgemäß zu erfüllen?

 

**Deine Kosten:**

- Kursgebühren: 0 Euro (zahlt die BG!)

- Arbeitszeit während der Schulung: ca. 160 Euro pro Teilnehmer (8 Std. à 20 Euro)

- Auffrischung alle 2 Jahre: wieder ca. 160 Euro

 

**Für 10 Ersthelfer über 5 Jahre:**

- Grundausbildung: 10 × 160 = 1.600 Euro

- 2 Auffrischungen in 5 Jahren: 2 × 1.600 = 3.200 Euro

- **Gesamtkosten: 4.800 Euro über 5 Jahre**

 

**Vergleich mit den Risiken:**

- Bußgeld: bis zu 10.000 Euro (einmalig)

- Erhöhte BG-Beiträge: mehrere tausend Euro (jährlich!)

- Strafrechtliche Konsequenzen: unbezahlbar

- Zivilrechtliche Haftung: potenziell sehr hoch

- Imageschaden: unbezahlbar

 

Die Rechnung ist glasklar: Ersthelfer auszubilden ist die mit Abstand günstigste Option.

 

## Konkrete Fälle: Was ist tatsächlich passiert?

 

Damit das Ganze nicht zu theoretisch bleibt, hier ein paar reale Szenarien (anonymisiert):

 

**Fall 1: Produktionsbetrieb in NRW**

Ein Mitarbeiter schnitt sich an einer Maschine tief in den Arm. Der einzige ausgebildete Ersthelfer war im Urlaub, ein Ersatz war nicht benannt. Die Kollegen wussten nicht, was zu tun ist, der Mitarbeiter verlor viel Blut. Bei der Untersuchung stellte die BG fest: nur 1 Ersthelfer bei 45 Mitarbeitern (es müssten 5 sein).

**Konsequenzen:** 3.500 Euro Bußgeld + Anordnung zur sofortigen Nachschulung

 

**Fall 2: Handwerksbetrieb in Rheinland-Pfalz**

Routinekontrolle der BG: Die Ersthelfer-Bescheinigungen waren seit 3 Jahren abgelaufen. Der Geschäftsführer: "Ich dachte, die Ausbildung gilt ein Leben lang."

**Konsequenzen:** 1.200 Euro Bußgeld + Fristsetzung zur Nachschulung

 

**Fall 3: Mittelständisches Unternehmen in Bonn**

Herzinfarkt eines Mitarbeiters. Niemand konnte reanimieren, der Defibrillator war zwar da, aber keiner wusste, wie man ihn bedient. Der Mitarbeiter überlebte knapp, trug aber bleibende Schäden davon.

**Konsequenzen:** Strafrechtliche Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung (später eingestellt, aber enormer Aufwand und Stress)

 

Diese Fälle zeigen: Es ist nicht hypothetisch. Es passiert. Und es kann teuer werden.

 

## So schützt du dich effektiv vor Bußgeldern und Strafen

 

Die gute Nachricht: Es ist wirklich einfach, alles richtig zu machen. Hier deine Checkliste:

 

**✅ Sofort-Maßnahmen:**

  1. **Zähle deine gleichzeitig anwesenden Mitarbeiter** (nicht die Gesamtbelegschaft!)
  2. **Berechne die erforderliche Anzahl** (Verwaltung: 5%, Produktion/Handwerk: 10%)
  3. **Prüfe die Gültigkeit** aller Ersthelfer-Bescheinigungen
  4. **Erstelle einen Vertretungsplan** für Urlaub und Krankheit
  5. **Melde Schulungsbedarf** bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an

 

**✅ Laufende Organisation:**

- **Führe eine aktuelle Liste** aller Ersthelfer mit Ablaufdatum der Bescheinigung

- **Setze Erinnerungen** 2-3 Monate vor Ablauf der Zwei-Jahres-Frist

- **Hänge die Ersthelfer-Liste** gut sichtbar aus

- **Prüfe das Erste-Hilfe-Material** regelmäßig

- **Dokumentiere** alles im Verbandbuch

 

**✅ Für mehrere Standorte/Schichten:**

- Jede Schicht separat planen

- Jeden Standort separat betrachten

- Mobile Teams nicht vergessen!

 

## Besonders für Unternehmen im Raum Bonn-Koblenz

 

Wenn dein Betrieb im Raum Windhagen, Köln, Bonn, Neuwied, Koblenz oder dazwischen liegt, mache ich dir gerne ein Angebot für eine komplette Ersthelfer-Organisation:

 

**Rundum-Sorglos-Paket:**

- Bedarfsanalyse: Wie viele Ersthelfer brauchst du wirklich?

- Schulungsplanung: Wann müssen welche Mitarbeiter aufgefrischt werden?

- Inhouse-Schulung: Ich komme zu dir, deine Leute müssen nicht extra fahren

- Automatische Erinnerungen: Ich melde mich rechtzeitig vor Ablauf der Fristen

- Komplette BG-Abwicklung: Du musst dich um nichts kümmern

 

Besonders bei größeren Unternehmen mit mehreren Kursen pro Jahr rechnet sich das enorm. Du sparst Zeit, Geld und vor allem Nerven – und du bist auf der sicheren Seite.

 

## Fazit: Keine Ausreden mehr!

 

Lass mich das mal ganz deutlich sagen: Es gibt keinen vernünftigen Grund, die Ersthelfer-Ausbildung aufzuschieben oder zu vernachlässigen.

 

**Die Fakten:**

- Die Kurskosten trägt die BG

- Die Organisation ist unkompliziert

- Deine Kosten sind überschaubar

- Die Risiken sind enorm

 

**Was dir droht:**

- Bußgelder bis 10.000 Euro

- Erhöhte BG-Beiträge (dauerhaft!)

- Im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen

- Zivilrechtliche Haftung

- Imageschaden

 

**Was es dir bringt:**

- Rechtssicherheit

- Schutz deiner Mitarbeiter

- Ruhiges Gewissen

- Im Ernstfall: Leben retten

 

Die Frage ist nicht "Kann ich mir Ersthelfer leisten?", sondern "Kann ich mir KEINE Ersthelfer leisten?" Und die Antwort ist klar: Nein, kannst du nicht.

 

Also: Schieb es nicht weiter auf. Kümmere dich heute darum. Deine Mitarbeiter, dein Betrieb und dein Bankkonto werden es dir danken.

 

## Jetzt handeln – bevor es zu spät ist

 

Du bist im Raum Windhagen, Köln, Bonn, Neuwied, Koblenz oder dazwischen und möchtest das Thema Ersthelfer endlich abhaken? Perfekt! Ich helfe dir dabei:

 

- **Kostenlose Bedarfsanalyse:** Wie viele Ersthelfer brauchst du wirklich?

- **Flexible Inhouse-Schulungen:** Ich komme zu dir, wann es dir passt

- **Komplette BG-Abwicklung:** Du musst dich um nichts kümmern

- **Erinnerungs-Service:** Ich melde mich rechtzeitig vor Ablauf der Fristen

 

**Ruf mich an oder schreib mir – lass uns dafür sorgen, dass du auf der sicheren Seite bist!**

 

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*Dieser Artikel wurde von deiner Erste-Hilfe-Schule in Windhagen erstellt. Wir schulen betriebliche Ersthelfer im gesamten Raum Windhagen, Köln, Bonn, Neuwied, Koblenz oder dazwischen – professionell, rechtssicher und mit kompletter BG-Abwicklung.*

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