Wer zahlt die Kosten für betriebliche Ersthelfende? Alles zur Kostenübernahme durch die BG oder die UK

Veröffentlicht am 19. Januar 2026 um 12:00

"Moment mal, ich soll Ersthelfende ausbilden lassen UND das auch noch bezahlen?" Diese Sorge höre ich öfter von Unternehmern, besonders von kleineren Betrieben. Die gute Nachricht vorweg: Nein, musst du nicht! Die Ausbildung deiner betrieblichen Ersthelfenden kostet dich keinen Cent an Kursgebühren. Wie das genau funktioniert und was du dabei beachten musst, erkläre ich dir in diesem Artikel.

 

## Die Berufsgenossenschaft/Unfallkasse zahlt – wirklich alles?

Ja, tatsächlich! Nach § 26 der DGUV Vorschrift 1 übernehmen die Berufsgenossenschaften/Unfallkassen die kompletten Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung deiner betrieblichen Ersthelfenden. Das gilt sowohl für die Grundausbildung als auch für die Auffrischungskurse alle zwei Jahre.

 

**Was genau wird übernommen?**

- Der komplette Erste-Hilfe-Grundkurs (9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)

- Die Auffrischungskurse alle zwei Jahre (ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten)

- Alle Schulungsunterlagen und Materialien

 

**Was zahlt die BG/UK NICHT?**

Hier wird's wichtig: Die Berufsgenossenschaft/Unfallkasse übernimmt nur die reinen Kursgebühren. Als Arbeitgebender trägst du:

- Die Lohn- oder Gehaltskosten während der Schulung (ja, das ist Arbeitszeit!)

- Eventuell anfallende Fahrtkosten zum Schulungsort

- Kosten für Unterkunft bei mehrtägigen Veranstaltungen (bei Erste Hilfe aber i.d.R. nicht relevant)

 

## Wie läuft die Abrechnung konkret ab?

Das Schöne: In den meisten Fällen musst du als Unternehmen überhaupt kein Geld in die Hand nehmen. Die Ausbildungsstelle rechnet direkt mit deiner Berufsgenossenschaft/Unfallkasse ab. Das funktioniert so:

 

**Der normale Ablauf:**

  1. **Du suchst dir eine ermächtigte Ausbildungsstelle** (z.B. spezialisierte Erste-Hilfe-Schulen wie uns in Windhagen oder DRK, Johanniter, Malteser, ASB)

 

  1. **Du fragst einen Kurs an** – dafür brauchst du:

   - je nach BG die Namen und Geburtsdaten der Teilnehmenden

   - Deine Betriebsanschrift

   - Deine Mitgliedsnummer bei der Berufsgenossenschaft (15-stellig)

   - Je nach BG ein spezielles Abrechnungsformular

   - bei Unfallkassen musst du bei der UK die Gutscheine anfordern

 

  1. **Die Schulung findet statt** – deine Mitarbeitenden nehmen teil und unterschreiben das Abrechnungsformular der BG oder die Gutscheine der UK

 

  1. **Die Ausbildungsstelle rechnet direkt ab** – du bekommst keine Rechnung, musst nichts bezahlen, musst nichts einreichen

 

**Wichtig:** Die Kostenübernahme funktioniert nur bei Ausbildungsstellen, die von der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QSEH) offiziell ermächtigt sind. Bei nicht zertifizierten Anbietern bleibst du auf den Kosten sitzen!

 

## Unterschiede zwischen den Unfallversicherungsträgern

Je nachdem, ob du bei einer Berufsgenossenschaft oder einer Unfallkasse versichert bist, läuft die Anmeldung unterschiedlich ab. Die gute Nachricht: es sind nur wenige verschiedene Systeme relevant.

 

### Berufsgenossenschaften (für privatwirtschaftliche Unternehmen)

**BGW (z.B. Gesundheitswesen, Wohlfahrtspflege):**

- Nutzt ein verpflichtendes Online-Verfahren

- Du musst VOR der Schulung eine Kostenzusage einholen

- Nach dem Online-Verfahren druckst du das Formular aus und gibst es der Ausbildungsstelle

 

**BGN (Nahrungsmittel und Gastgewerbe):**

- Benötigt ein spezielles BGN-Abrechnungsformular

- Muss vorher bei der BGN angefordert werden

- Versand dauert etwa 5-7 Werktage – also rechtzeitig bestellen!

 

**Die meisten anderen BGs (VBG, BGHM, BG BAU, etc.):**

- Keine Kostenübernahmeerklärung nötig

- Du meldest dich direkt bei der Ausbildungsstelle an

- Diese nutzt ein Standard-Abrechnungsformular

 

### Unfallkassen (für öffentliche Einrichtungen und Kommunen)

Falls du bei einer Unfallkasse versichert bist – das betrifft vor allem öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Schulen und Kitas – läuft es anders:

 

**Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP):**

- Du musst VOR dem Kurs einen Antrag auf Kostenübernahme stellen

- Nach Prüfung erhältst du eine schriftliche Kostenzusage

- Diese legst du der Ausbildungsstelle vor

- Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen Ausbildungsstelle und UK RLP

 

**Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (UK NRW):**

- Nutzt ein **Gutscheinsystem**

- Du beantragst Gutscheine ca. 4 Wochen vor Kursbeginn

- Die Gutscheine werden dir per Post zugeschickt (NICHT per E-Mail!)

- Deine Mitarbeitende legen die Original-Gutscheine beim Kurs vor

- Die Ausbildungsstelle rechnet mit den Gutscheinen direkt mit der UK NRW ab

- **Wichtig:** Nur vollständig ausgefüllte Original-Gutscheine werden akzeptiert – Kopien gehen NICHT!

 

**Unfallkasse Hessen, Berlin, Sachsen etc.:**

- Meist ähnliche Verfahren mit Berechtigungsscheinen oder Online-Anmeldungen

- Immer VOR dem Kurs die Kostenzusage einholen

 

Welcher Unfallversicherungsträger für dich zuständig ist, steht auf deinen Beitragsbescheiden oder du findest es auf der jeweiligen Website.

 

## Arbeitszeit = Bezahlte Zeit

Jetzt kommt ein Punkt, der manchmal für Verwirrung sorgt: Die Berufsgenossenschaft zahlt zwar die Kursgebühren, aber als Arbeitgebender musst du die Zeit trotzdem vergüten. Warum? Weil die Ersthelfende-Schulung **reguläre Arbeitszeit** ist!

 

**Was bedeutet das konkret?**

- Die 8-9 Stunden des Kurses zählen als normale Arbeitszeit

- Du zahlst den normalen Stundenlohn oder das Gehalt weiter

- Findet der Kurs am Samstag statt? Ist auch Arbeitszeit (Samstag = Werktag)

- Findet er außerhalb der regulären Arbeitszeit statt? Dann gibt's Freizeitausgleich oder Überstundenbezahlung

 

Das gilt übrigens laut Arbeitszeitgesetz auch dann, wenn der Kurs mal am Wochenende stattfindet. Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen Werktagen – nur Sonn- und Feiertage sind geschützt.

 

## Für wie viele Ersthelfende zahlt die BG?

Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten für die "erforderliche Anzahl" an Ersthelfenden. Was bedeutet das?

 

**Die erforderliche Anzahl ist:**

- In Verwaltungs- und Handelsbetrieben: mindestens 5% der Anwesenden (ab 20 Mitarbeitenden)

- In sonstigen Betrieben: mindestens 10% der Anwesenden (ab 20 Mitarbeitenden)

- Bei weniger als 20 Mitarbeitenden: mindestens 1 Ersthelfende

 

Du darfst aber gerne MEHR Mitarbeitende schulen lassen – und die meisten BG‘en zahlen trotzdem! Warum das sinnvoll ist:

- Puffer für Urlaub und Krankheit

- Mehrere Schichten abdecken

- Große Betriebsgelände versorgen

- Mitarbeitenden-Motivation steigern

 

Die meisten Berufsgenossenschaften sind hier kulant und übernehmen die Kosten auch für zusätzliche Ersthelfende, solange es im vernünftigen Rahmen bleibt.

 

## Häufige Fallen und wie du sie vermeidest

 

### Falle 1: Nicht ermächtigte Ausbildungsstelle

Immer wieder gibt es Anbieter, die mit günstigen Erste-Hilfe-Kursen werben, aber nicht von der QSEH ermächtigt sind. Deine Mitarbeitenden bekommen dann zwar ein Zertifikat, aber:

- Die BG übernimmt die Kosten NICHT

- Das Zertifikat ist für betriebliche Ersthelfende NICHT gültig

- Du hast weiterhin zu wenig qualifizierte Ersthelfende

 

**So checkst du die Ermächtigung:** Auf www.bg-qseh.de findest du die offizielle Liste aller ermächtigten Ausbildungsstellen. Einfach, bevor du buchst!

 

### Falle 2: Online-Kurse

Einige Anbieter werben mit Online-Erste-Hilfe-Kursen. Klingt praktisch, ist aber für betriebliche Ersthelfende NICHT zugelassen! Die DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass Erste-Hilfe-Kurse als Präsenzveranstaltungen stattfinden müssen. Der praktische Teil ist einfach unverzichtbar.

 

### Falle 3: Abgelaufene Fristen

Wenn die Zwei-Jahres-Frist für die Auffrischung überschritten ist, muss dein Mitarbeitender oft den kompletten Grundkurs neu machen statt die Auffrischung. Mein Tipp: Trag dir direkt nach jedem Kurs einen Reminder für in 22 Monaten ein – dann hast du genug Vorlauf für die Planung.

 

### Falle 4: Gutscheine und Formulare nicht rechtzeitig besorgen

Besonders bei Unfallkassen mit Gutscheinsystem (wie der UK NRW) musst du die Gutscheine etwa 4 Wochen VOR dem Kurs beantragen. Die werden dir per Post zugeschickt – das dauert! Wenn du zu spät dran bist, musst du den Kurs eventuell verschieben oder selbst zahlen.

 

Bei einigen Berufsgenossenschaften (besonders der BGW) werden handschriftlich nachgetragene Namen auf der Teilnehmendeliste NICHT abgerechnet. Warum? Weil für diese Personen keine Online-Kostenübernahmebestätigung vorliegt. Also: Alle Teilnehmende VORHER korrekt anmelden!

 

## Inhouse oder extern – was lohnt sich?

Viele Ausbildungsstellen bieten ab 15 Teilnehmenden auch Inhouse-Schulungen an. Das bedeutet: Der Ausbilder kommt zu dir ins Unternehmen. Kostet das extra? Nein! Die BG übernimmt auch hier die Kursgebühren.

 

**Vorteile von Inhouse-Schulungen:**

- Kein Fahraufwand für deine Mitarbeitenden

- Flexiblere Terminplanung

- Schulung kann an eure spezifischen Arbeitsbedingungen angepasst werden

- Besonders bei mehreren Kursen pro Jahr wirtschaftlich

 

Wenn du mehrere Kurse pro Jahr brauchst (z.B. bei größeren Belegschaften oder mehreren Schichten), komme ich gerne direkt zu dir. Das spart Zeit und macht die Schulung oft noch praxisnaher.

 

## Was ist mit Sonderfällen?

**Auszubildende:**

Soll die Ersthelfende-Ausbildung im Rahmen einer Berufsausbildung absolviert werden? Dann zahlt die BG in der Regel. Das gilt als Teil der beruflichen Qualifikation.

 

**Gesundheitsberufe:**

Ärzte, Krankenschwestern und andere medizinische Fachkräfte brauchen oft keine separate Ersthelfende-Ausbildung, da das Teil ihrer beruflichen Qualifikation ist. Die BG übernimmt hier meist keine Kosten.

 

**Ehrenamtliche:**

Ehrenamtlich Tätige werden nur dann von der BG bezahlt, wenn ihre Hilfe unbedingt nötig ist, um die betriebliche Erste Hilfe sicherzustellen. Ansonsten gilt die Empfehlung, reguläre Mitarbeitende zu schulen.

 

## Deine Checkliste: So klappt die Kostenübernahme garantiert

✅ **Ermächtigte Ausbildungsstelle ausgewählt** (Check auf www.bg-qseh.de)

✅ **Zuständigen Unfallversicherungsträger identifiziert** (BG oder Unfallkasse?)

✅ **Mitgliedsnummer bereithalten**

✅ **Bei BGW/BGN: Spezielle Formulare rechtzeitig besorgt**

✅ **Bei Unfallkassen: Gutscheine oder Kostenzusage 4 Wochen vorher beantragt**

✅ **Alle Teilnehmendendaten vollständig**

✅ **Anzahl im Rahmen der erforderlichen Ersthelfende** (oder leicht darüber)

✅ **Präsenzkurs, kein Online-Kurs**

✅ **Teilnahme während der Arbeitszeit eingeplant**

 

## Fazit: Null Ausreden mehr!

Lass mich das mal ganz klar sagen: Es gibt keinen finanziellen Grund, deine Mitarbeitende NICHT als Ersthelfende ausbilden zu lassen. Die Kurskosten trägt komplett die Berufsgenossenschaft. Deine einzigen Kosten sind die Lohnfortzahlung während der Schulung – und die ist im Vergleich zum Nutzen minimal.

 

Mal ehrlich: Was kostet dich ein Arbeitsunfall, bei dem niemand weiß, was zu tun ist? Oder die Strafe der BG, weil du zu wenige Ersthelfende hast? Oder im schlimmsten Fall ein bleibender Gesundheitsschaden bei einem Mitarbeitende?

 

Die Ersthelfende-Ausbildung ist eine Win-Win-Situation:

- Dein Betrieb erfüllt die gesetzlichen Vorgaben

- Deine Mitarbeitenden fühlen sich sicherer

- Im Ernstfall kann Leben gerettet werden

- Die Kosten sind überschaubar

- Die BG zahlt den Hauptteil

 

## Du bist im Raum Köln, Bonn, Neuwied oder Koblenz?

Als Erste-Hilfe-Schule mit Sitz in Windhagen kenne ich die Anforderungen der verschiedenen Berufsgenossenschaften genau und kümmere mich um die komplette Abwicklung. Du musst dich um nichts kümmern – außer mir ggf. die Daten deiner Mitarbeitenden zu schicken.

 

Besonders interessant für größere Unternehmen: Ich komme gerne zu dir vor Ort und führe die Schulungen direkt bei dir im Betrieb durch. Das spart Zeit, Geld und Nerven – besonders wenn du mehrere Kurse pro Jahr brauchst.

 

**Noch Fragen zur Kostenübernahme oder zur Organisation der Ersthelfenden-Schulung?** Melde dich einfach – ich berate dich gerne kostenlos und unverbindlich!

 

---

 

*Dieser Artikel wurde von deiner Erste-Hilfe-Schule in Windhagen erstellt. Wir schulen betriebliche Ersthelfende im gesamten Raum zwischen Köln, Bonn, Neuwied und Koblenz – professionell, praxisnah und mit kompletter BG-Abwicklung.*

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare.